Der sich daraus ergebende Steuerbetrag von Fr. 9'882.- (1.8 %) wurde einbezahlt. Am 11. Mai 2005 veranlagte das Kreisgrundbuchamt die Handänderungssteuer demgegenüber auf einer Bemessungsgrundlage von Fr. 573'000.-, bestehend aus dem Kauf- und Werkpreis von Fr. 549'000.-, den Anschlussgebühren von pauschal Fr. 23'000.- gemäss Ziff. 2 des Kaufvertrages sowie Fr. 1'000.- für die vorangegangene Parzellierung gemäss Ziff. 14 des Kaufvertrages, und verlangte die Nachzahlung von Fr. 432.- Handänderungssteuer (1.8 % von Fr. 24'000.-).