HPG auszugehen (E. 4). c Normalerweise sind die Gebühren für die Erschliessung des Grundstücks im Pauschalpreis inbegriffen. Werden sie vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt, so ist darauf die Handänderungssteuer dennoch geschuldet (E.5). d Die gleichzeitige Unterstellung der Anschlussgebühren unter die Mehrwertsteuer und unter die Handänderungssteuer stellt keine unerlaubte Doppelbesteuerung dar (E. 6). Impôts sur les mutations pour des taxes de raccordement; articles 6 et 6a LIMG