grundbuchamt angewiesen, zugunsten der Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 1000 von A. ein Bauhandwerkerpfandrecht in der Höhe von Fr. 20'710.92 nebst Zins zu 5 % seit dem 17. Juli 2004 als vorläufige Eintragung vorzumerken. Soweit weitergehend wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin abgewiesen. Diese Verfügung wurde allen Verfahrensbeteiligten sowie dem Kreisgrundbuchamt eröffnet.