Nr. 1000 und sei deshalb beiden möglichen Gesuchsgegnern zugestellt worden. Aber auch im Rubrum des Entscheides des Gerichtspräsidenten, der die vorangegangene superprovisorische Verfügung bestätige, seien sowohl die Y. AG als auch A. als Gesuchsgegner erwähnt. Das Verfahren vor dem Kreisgericht sei damit gegen beide Gesuchsgegner geführt worden. Entsprechend sei der Grundbuchverwalter auch verpflichtet, das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch vorläufig einzutragen. 3