Der zweite Stock sowie zwei Wohnungen im dritten Stock werden an ebenfalls gemeinnützig tätige Organisationen weitervermietet. Die sich noch im Umbau befindliche dritte Wohnung im dritten Stock soll einem Hauswart und Liegenschaftsverwalter zur Miete überlassen werden. Auf einer Fläche von 282 m2 dient die handändernde Liegenschaft dem beschwerdeführenden Verein somit nicht unmittelbar durch ihren Eigennutzungswert für die statutarische Zweckerfüllung, sondern nur mittelbar mit dem Ertragswert aus den eingenommenen Mietzinsen.