5 3. Der beschwerdeführende Verein bezweckt die Förderung des Wohls der Gehörlosen im Kanton Bern. Er stellt sich namentlich die folgenden Aufgaben (Art. 2 der Statuten): Unterstützung von gehörlosen Menschen, ein möglichst eigenständiges, in der Gesellschaft integriertes und würdevolles Leben führen zu können; Förderung der Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen; Führung von Heimen, Fachstellen und weiteren angeschlossenen Institutionen; Zusammenarbeit vorab mit den Gehörlosen selbst und ihren Organisationen auf allen Ebenen;