Davon würden 77,36% bzw. 963,5 m2 durch den beschwerdeführenden Verein für dessen statutarische Zweckerfüllung genutzt. Aber auch bei der Spitex, welche im zweiten Stock der Liegenschaft als Mieterin untergebracht sei, handle es sich um eine gemeinnützige Institution. Zu einem späteren Zeitpunkt wolle der Verein die durch die Spitex genutzten Räume ebenfalls selber nutzen. Im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss würden sich sodann drei Wohnungen befinden, wovon zwei an die Organisation vermietet seien. Die Organisation sei ebenfalls eine sozial und gemeinnützig tätige Organisation, da sie drogenabhängige Menschen betreue.