3.2), die Detailerschliessungsstrassen J. und K., die Fuss- und Velowege L., M. und N. sowie den Quartierplatz O. zu erstellen und dafür die Kosten zu tragen (Ziff. 3.3), die Detailerschliessungsstrasse P. mit F. zu erstellen und die Kosten zu übernehmen (Ziff. 3.4) sowie 60% des von B. zu erstellenden Fuss- und Velowegs Q. zu finanzieren (Ziff. 3.5), schliesslich auf ihre Kosten den Siedlungsbach zu erstellen (Ziff. 3.7) und Bäume zu pflanzen (Ziff. 3.8).