5 2000 und Gbbl. Nr. 3000 mit Gebäuden, Hofraum, Garten und Anlagen erworben. Der Gesamtkaufpreis wurde auf Fr. 6'000'000.- festgesetzt. Ziff. 3 des Vertrages listet auf, was im Gesamtkaufpreis nicht enthalten sein soll. Dazu gehören die Kosten für sämtliche Leistungen, welche dem Grundeigentümer gemäss dem „Infrastrukturvertrag für das Gebiet A.“ vom 29. Januar 2001 obliegen, sowie die Kosten der weiteren Erschliessung für Kanalisation, Wasser, Gas usw. von total Fr. 2'130'727.- gemäss Aufstellung der Firma “Z.” vom 17. Oktober 2002 (Ziff. 3.2). Laut Ziff.