Wie dem öffentlich beurkundeten Abtretungsvertrag vom 2. Mai 2003 entnommen werden könne, hätten sämtliche übrigen Gesellschafter ihre Zustimmung zum Abtretungsvertrag erteilt. Im Übrigen handle es sich beim Ein- oder Austritt von Gesellschaftern einer einfachen Gesellschaft um einen rein gesellschaftsrechtlichen Vorgang. In Be- 3