Der Kaufvertrag sei dem Grundbuchamt am 25. Februar 2003 zur Anmeldung eingereicht worden. Damit die Umgebung der Liegenschaft E.- Strasse 10 nicht verbaut werden könne, habe B. seinerzeit im Rahmen einer einfachen Gesellschaft (von insgesamt 23 Gesellschaftern) die angrenzende Liegenschaft Grundbuchblatt Nr. 1000, genannt „F.“, miterworben. Es sei naheliegend, dass B. ihren Anteil am „F.“ zusammen mit der Stockwerkeinheit an die Ehegatten C./D. habe abtreten wollen, da sie künftig kein Interesse mehr an diesem „F.“ habe.