Die Nutzniessung stellt somit keine Gegenleistung für einen Erbteil am Grundstück dar, sondern soll vielmehr ein Entgelt sein an die Witwe für die teilweise Amortisation einer Hypothek auf dem Grundstück und für die Bezahlung eines Hausumbaus. Sogleich ist aber festzuhalten, dass diese persönlichen Investitionen der Witwe in das Grundstück darüber