634 ZGB, N. 12; Tuor/Picenoni, Berner Kommentar, 1964, Art. 634 ZGB, N. 20 ff.; vgl. Art. 18 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 GBV). b) In casu ist daher durch Auslegung des Vertrags die Frage zu beantworten, ob eine Erbteilung vorliegt, sodass für die Begründung der Nutzniessung die einfache Schriftform genügt. Wohl unbestritten dürfte sein, dass die Zuweisung sämtlicher beweglicher Vermögenswerte