473 ZGB (Begünstigung des Ehegatten durch Zuweisung der Nutzniessung am ganzen, den gemeinsamen Nachkommen zufallenden Teil der Erbschaft) nicht mehr errichtet werden konnte. Dies rechtfertige sich darum, weil die Witwe ihr persönlich zustehende Versicherungsgelder zur teilweisen Amortisation einer Hypothek verwendet und einen Hausumbau bezahlt habe. Dies habe verhindert, dass die überschuldete Erbschaft habe ausgeschlagen werden müssen (Ziff. I/4). Unter der Ziff.