b) Die Eintragung in das Grundbuch setzt eine Grundbuchanmeldung, einen Ausweis über das Verfügungsrecht und einen Rechtsgrund voraus. Die Grundbuchanmeldung bildet einerseits den formellen Antrag an das Grundbuchamt auf Vollziehung einer Aenderung im Grundbuch und enthält andererseits – materiellrechtlich betrachtet – zugleich die Eintragungsbewilligung als materielle Verfügung. Die Anmeldung muss klar, eindeutig, vollständig und vorbehaltlos erfolgen. Das Eintragungsverfahren basiert auf dem Antragsprinzip (Art. 11 und Art.