3. 3.1 Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass er dem Grundbuchamt die für die Steuerbefreiung erforderlichen Unterlagen zu spät eingereicht hat. Er führt jedoch aus, dass er den Nachweis aus gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig habe erbringen können. Zudem sei er von zwei Notaren ungenügend beraten worden. Insbesondere sei er nicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass er die Handänderungssteuer stunden könne, wenn er das Haus selbst bewohne und dass er das Formular 2b zwingend zu unterschreiben habe. Schliesslich kenne er als Laie den Unterschied zwischen einer Wohnsitzbescheinigung und einer Hauptwohnsitzbestätigung nicht.