Auf Nachfrage der DIJ teilte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. Juni 2024 mit, dass er neben der Beschwerde gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamtes auch ein Gesuch um Erlass der Handänderungssteuer stelle. Dafür wurde das separate Verfahren 2024.DIJ.12841 eröffnet und zugleich, bis zum rechtskräftigen Entscheid der DIJ im vorliegenden Beschwerdeverfahren sistiert. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 24. Juli 2024, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: