2 E. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 30. April 2024 hat A._________ am 22. Mai 2024 bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) Beschwerde erhoben. Er beantragt sinngemäss, die Verfügung des Grundbuchamtes sei aufzuheben und er sei nachträglich von der Handänderungssteuer zu befreien.