Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer mit Verfügung vom 24. Februar 2021 auf Fr. 16’110.-- und stundete diese im Umfang von Fr. 14'400.-- gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer errichtete es ein gesetzliches Grundpfandrecht und trug dieses im Grundbuch ein.