2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz von pauschal Fr. 1'500.-- werden A.____ und B._____________ unter solidarischer Haftung zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 7/8