4.4.2 Die sog. Präponderanzmethode war im betreffenden Merkblatt tatsächlich bis zum 12. Mai 2020 vorgesehen. Nach dieser Methode wurde die Erwerberin bzw. der Erwerber von der Handänderungssteuer befreit, wenn das erworbene Grundstück überwiegend privat genutzt wurde; eine untergeordnete geschäftliche Nutzung war somit zulässig.