C. Gegen die Verfügungen vom 22. Dezember 2022 haben A.____ und B._____________ am 20. Januar 2023 gemeinsam Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Sie beantragen sinngemäss, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und sie seien nachträglich von der Handänderungssteuer zu befreien. Im Weiteren verlangen sie, das auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 100 eingetragene Grundpfandrecht sei zu löschen. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 9. Februar 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Eingabe vom 6. März 2023 haben sich A.____ und B._____________ zur Beschwerdevernehmlassung geäussert.