B. Am 6. Dezember 2022 reichten A.____ und B._____________ dem Grundbuchamt das am 3. Dezember 2022 unterzeichnete Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ vom 24. November 2022. Mit Verfügungen vom 22. Dezember 2022 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 19. Februar 2019 auf. Gleichzeitig verfügte es, die Handänderungssteuer von Fr. 13'500.-- zuzüglich Zins von 3% seit der Grundbuchanmeldung sei zu bezahlen. Es stellte A.____ und B._____________ je Fr. 7'703.75.-- in Rechnung (inkl. Gebühr für die Verfügung).