A. Am 4. Januar 2019 erwarben A.____ und B._____________ das Grundstück Gbbl. Nr. 100 zu Gesamteigentum. Mit der Grundbuchanmeldung stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 19. Februar 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer und stundete diese im Umfang von Fr. 13'500.-- für vier Jahre ab dem Grundstückerwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer trug es im Grundbuch auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 100 ein gesetzliches Grundpfandrecht ein.