Gemäss dem Wortlaut des Dienstbarkeitsvertrags wird die örtliche Lage der Dienstbarkeit im Situationsplan eingetragen. Zur Ergänzung wird dem Plan ein Werkplan beigefügt, in dem die Dienstbarkeit nachgetragen ist. Ergänzen bedeutet gemäss Duden «durch Schliessen entstandener Lücken wieder vollständig machen; durch Hinzufügen von etwas vervollständigen, bereichern» (einsehbar unter: , [Stand 01.05.2025]). Demnach kann der Wortlaut des Dienstbarkeitsvertrags so verstanden werden, dass der Werkplan den Situationsplan vervollständigt.