Weiter sei es überspitzt formalistisch, den Situationsplan und den Werkplan auf deren Übereistimmung zu prüfen und aufgrund kleinster Abweichungen zurückzuweisen. Und schliesslich habe ihn kein anderes Grundbuchamt jemals dazu aufgefordert, ein Rangverhältnis der dem Dienstbarkeitsvertrag beiliegenden Pläne zu bestimmen.