In diesem Fall sei das Geschäft wegen des inhaltlichen Widerspruchs nicht eintragungsfähig. Es sei aber auch nicht auszuschliessen, dass der Werkplan eine Aktualisierung der Leitungsführung darstelle und deshalb alleine für die für die Lokalisierung massgebend sei. Auch in diesem Fall sei das Geschäft nicht eintragungsfähig, weil der Werkplan den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen nicht genüge.