Mit Verfügung vom 29. November 2022 wies das Grundbuchamt die Grundbuchanmeldung kostenpflichtig ab. B. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 29. November 2022 hat Notar B. _________________ am 20. Dezember 2022 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Er beantragt, es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und das Geschäft mit reduzierter Gebühr gemäss Grundbuchanmeldung Beleg F__ im Grundbuch einzutragen. Eventualiter sei die Abweisungsverfügung wegen Formmangels abzulehnen. Das Grundbuchamt beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 7. Februar 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: