Am 8. Juli 2022 reichte Notar B. _________________ dem Grundbuchamt A. __________ (nachfolgend Grundbuchamt) den von ihm beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag (Urschrift N E__) zur Eintragung eines Kabeldurchleitungsrechts ein. Mit E-Mails vom 23. November 2022 und vom 24. November 2022 wies das Grundbuchamt Notar B. _________________ darauf hin, dass es das Geschäft als nicht eintragungsfähig erachtet und gewährte ihm eine Frist zur Verbesserung. Die Beanstandungen des Grundbuchamts wies Notar B. _________________ in seinen Emails vom 23. November 2022 und vom 24. November 2022 von sich.