Als Sitz der Firma wird der Name der politischen Gemeinde im Handelsregister eingetragen (vgl. Art. 117 Abs. 1 der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 [HRegV; SR 221.411]). Als Rechtsdomizil eingetragen wird die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann. Es kann die eigene Adresse der Rechtseinheit oder die eines anderen (c/o Adresse) sein (Art. 117 Abs. 2 HRegV).