Die Domiziladresse einer GmbH im Handelsregister diene gewerblichen Zwecken der juristischen Person und nicht dem Wohnzweck der Erwerberin oder des Erwerbers der Liegenschaft, weshalb bei Eintragungen derselben Adresse das fragliche Grundstück nicht mehr persönlich und ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt werde. Insgesamt spreche der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt seien, wenn die Adresse des betroffenen Grundstücks als Domiziladresse einer Gesellschaft im