Die Beschwerdeführenden halten dem entgegen, die Geschäftstätigkeit der X. _______________ GmbH werde direkt vor Ort auf den jeweiligen Baustellen durchgeführt. Die GmbH verfüge am Ort ihres Sitzes über keine Geschäftsräumlichkeiten. Dies ergebe sich auch aus der Jahresrechnung der GmbH, welcher entnommen werden könne, dass die X. _______________ GmbH keinen Mietzins bezahle. Aus diesem Grund hätten die Beschwerdeführenden im Handelsregister auch nicht eine «normale» Rechtsdomiziladresse, sondern lediglich eine c/o Adresse an ihrem Wohnort eingetragen. Dementsprechend sei ihr Briefkasten nur mit ihren Namen und nicht mit dem Firmennamen der GmbH angeschrieben.