11b Abs. 1 HStG auszulegen ist und insbesondere, was unter der persönlichen Nutzung ausschliesslich zum Wohnzweck zu verstehen ist. Umstritten ist, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind, obwohl sich auf dem betroffenen Grundstück die als c/o Adresse ausgestaltete Domiziladresse der X. _______________ GmbH befindet.