3. 3.1 Streitig und zu prüfen ist, ob das Grundbuchamt den Beschwerdeführenden die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer für das Grundstück C. ____________ Gbbl. Nr. 1000 in der Höhe 3 von Fr. 1'670.40 zu Recht verweigert hat. Uneinigkeit besteht darüber, wie die gesetzliche Regelung von Art. 11b Abs. 1 HStG auszulegen ist und insbesondere, was unter der persönlichen Nutzung ausschliesslich zum Wohnzweck zu verstehen ist.