C. Gegen diese Einspracheverfügung haben A. __________________ und B. __________________, vertreten durch E. _________________, am 7. Juli 2023 bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) Beschwerde erhoben. Sie beantragen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und sie seien nachträglich von der Handänderungssteuer zu befreien. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 4. April 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: