Gegen die Verfügungen vom 17. April 2023 erhoben A. __________________ und B. __________________, vertreten durch E. _________________, am 15. Mai 2023 gemeinsam Einsprache beim Grundbuchamt. Sie beantragten, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und sie seien nachträglich von der Handänderungssteuer zu befreien. Am 7. Juni 2023 entschied das Grundbuchamt über die Einsprachen. In der Sache hielt es an der ursprünglichen Regelung fest und verfügte diese neu.