Mit Verfügungen vom 17. April 2023 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 20. November 2018 auf. Gleichzeitig verfügte es, die Handänderungssteuer von insgesamt Fr. 1'670.40 zuzüglich Zins und Gebühr sei zu bezahlen (total Fr. 2'200.30). Es stellte A. __________________ und B. __________________ je Fr. 1'100.45 in Rechnung.