Am 14. März 2023 reichten A. __________________ und B. __________________ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde D. __________________ vom 9. Januar 2023 ein. Mit Schreiben vom 27. März 2023 forderte das Grundbuchamt A. __________________ und B. __________________ auf darzulegen, wie sie die Räumlichkeiten an ihrer Wohnadresse nutzen, und ob sich auch die X. _______________ GmbH dort befinde. Dieser Aufforderung kamen A. __________________ und B. __________________ mit Schreiben vom 5. April 2023 nach.