A. Am 11. September 2018 erwarben A. __________________ und B. __________________ das Grundstück C. ____________ Gbbl. Nr. 1000 im Miteigentum. Mit der Grundbuchanmeldung stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 1 20. November 2018 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer und stundete diese im Umfang von Fr. 1'670.40 für vier Jahre ab dem Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer trug es im Grundbuch ein gesetzliches Grundpfandrecht ein.