2. A.____________ und B._________ haben dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 100 entfallende Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 2'518.90 zuzüglich 3% Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Das bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 1’000.– werden A.____________ und B._________ zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen.