C. Gegen die Verfügungen vom 9. Februar 2023 haben A.____________ und B._________ am 9. März 2023 gemeinsam Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Sie beantragen sinngemäss, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und sie seien nachträglich von der Handänderungssteuer zu befreien. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 4. April 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: