Mit Verfügungen vom 9. Februar 2023 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 23. August 2019 auf. Gleichzeitig verfügte es, die Handänderungssteuer von insgesamt Fr. 2'518.90 zuzüglich Zins von 3% seit der Grundbuchanmeldung sei zu bezahlen. Es stellte A.____________ und B._________ je Fr. 1'554.40 in Rechnung (inkl. Gebühr von je Fr. 150.–).