A. Am 8. April 2019 erwarben A.____________ und B._________ das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 100 zu Gesamteigentum. Mit der Grundbuchanmeldung stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 23. August 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer und stundete diese im Umfang von Fr. 2'518.90 für vier Jahre ab dem Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer trug es im Grundbuch auf dem Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 100 ein gesetzliches Grundpfandrecht ein.