C. Gegen die Verfügung vom 10. Februar 2023 hat A._______________________________ am 17. Februar 2023 (Postaufgabe am 22. Februar 2023) Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben und sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung des Grundbuchamtes vom 10. Februar 2023 sowie die nachträgliche Steuerbefreiung verlangt. Eingereicht hat sie zudem die Hauptwohnsitzbestätigung (GB-Formular 2c) der Einwohnergemeinde B.___________, ausgestellt am 16. Februar 2023.