Mit Verfügung vom 10. Februar 2023 hob das Grundbuchamt die Stundung auf und wies das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab. Zugleich verfügte es, dass die gestundete Handänderungssteuer im Betrag von Fr. 6'840.-- zuzüglich Zins von 3 % und eine Gebühr von Fr. 300.-- zu bezahlen sei.