A. A._______________________________ erwarb mit Kaufvertrag vom 12. November 2018 die Liegenschaft B.___________ Gbbl. Nr. 1000 zu Alleineigentum. Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 31. Januar 2019. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum und nachträgliche Steuerbefreiung. Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt mit Verfügung vom 3. April 2019 die Handänderungssteuer auf Fr. 6'840.-- und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von vier Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.