C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 11. Januar 2023 hat A. _________ am 19. Januar 2023 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung des Grundbuchamtes sei aufzuheben. Mit der Beschwerde hat er zudem die Hauptwohnsitzbestätigung (GB-Formular 2c) der Einwohnergemeinde C. _________ vom 16. Januar 2023 eingereicht. Das Grundbuchamt beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 15. Februar 2023, die Beschwerde vom 19. Januar 2023 sei vollumfänglich abzuweisen und die Verfügung vom 11. Januar 2023 zu bestätigen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: