A. A. _________ erwarb mit Kaufvertrag vom 29. November 2019 das Grundstück B. _____ Gbbl. Nr. 1000 zu Alleineigentum. Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 18. Dezember 2019. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum und nachträgliche Steuerbefreiung. Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt mit Verfügung vom 16. April 2020 die Handänderungssteuer und stundete diese im Umfang von Fr. 14'400.-- für drei Jahre ab Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer errichtete es ein gesetzliches Grundpfandrecht und trug dieses im Grundbuch ein.