Das berechtigte Grundstück wurde als «D.__________________ genannt 2.37 Aren» bezeichnet (ergänzt mit der Nr. 300), die belasteten Grundstücke als «E.____________ genannt 57.40 Aren» (ergänzt mit der Nr. 600) und «F.__________________ genannt 43.65 Aren» (ergänzt mit der Nr. 500). Das Wasserrecht wurde per 1. März 1912 im Grundbuch angemeldet. Es belastete zunächst die Grundstücke Nr. 500 und Nr. 600. Mit Urkunde vom 18. Juli 1973 wurde das Grundstück Nr. 600 in die Grundstücke Nr. 600 sowie Nr. 1000 aufgeteilt, wobei die Dienstbarkeit auf dem nunmehr verkleinerten Grundstück Nr. 600 eingetragen blieb sowie auf dem neuen Grundstück Nr. 1000 eingetragen wurde (Art. 743 Abs. 1 ZGB).