1.3 A.__________ hat dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb der Grundstücke Gbbl. Nrn. 1000-10, 1000-20, 1000-30und 1000-40 entfallende Handänderungssteuer von Fr. 1'800.– zuzüglich 3% Zins seit der Grundbuchanmeldung, abzüglich der bereits bezahlten Fr. 900.–, zu bezahlen. Das auf den Grundstücken bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der Kanton Bern richtet der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren vor der Direktion für Inneres und Justiz einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 2'000.– (inkl. Auslagen und MWSt) aus. Dieser ist beim Grundbuchamt einzufordern.